Subsidiäre Haftpflichtversicherung ( Subsidiäre CSL Deckung )
Datum: Donnerstag 24 Februar 2005 13:41:38
Thema: Luftfahrtversicherung


Subsidiäre Haftpflichtversicherung ( Subsidäre CSL - Deckung )

  • Privatpiloten, die fallweise fremde Luftfahrzeuge zu nicht gewerblichen Zwecken chartern, können gegen an Sie persönlich gerichtete Haftpflichtansprüche eine eigene an die Person gebundene Haftpflichtversicherung ( CSL-Deckung) abschließen.
  • Diese Versicherung gilt nicht für die Benutzung eines eigenen Luftfahrzeuges.


  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich mit einer kombinierten Deckungssumme je Schadenereignis ausschließlich auf die persönliche, gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter und /oder Luftfrachtführer. Deckungsschutz besteht daher nur subsidär, wenn Leistungen aus Haftpflichtversicherungen des vom Versicherungsnehmer genutzten Luftfahrzeuges entfallen oder ausgeschöpft sind, aber auch, wenn keine entsprechenden Versicherungen bestehen.

Geltungsbereich: Weltweit außer USA

Teilen Sie uns bei einer Angebotsanfrage die Art des Luftfahrzeuges und das Abfluggeweicht mit.







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