Subsidiäre Haftpflichtversicherung ( Subsidäre CSL - Deckung )
- Privatpiloten, die fallweise fremde Luftfahrzeuge zu nicht gewerblichen Zwecken chartern, können gegen an Sie persönlich gerichtete Haftpflichtansprüche eine eigene an die Person gebundene Haftpflichtversicherung ( CSL-Deckung) abschließen.
- Diese Versicherung gilt nicht für die Benutzung eines eigenen Luftfahrzeuges.
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich mit einer kombinierten Deckungssumme je Schadenereignis ausschließlich auf die persönliche, gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter und /oder Luftfrachtführer. Deckungsschutz besteht daher nur subsidär, wenn Leistungen aus Haftpflichtversicherungen des vom Versicherungsnehmer genutzten Luftfahrzeuges entfallen oder ausgeschöpft sind, aber auch, wenn keine entsprechenden Versicherungen bestehen.
Geltungsbereich: Weltweit außer USA
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